von
KINGNETZ CYBERSECURITY – Andrea Semm
Erich-Kästner-Straße 1
D-99094 Erfurt
Tel.: 0361 / 644 17 633
E-Mail: kontakt@kingnetz-cybersecurity.eu
USt-ID: DE249417946
Der Auftragnehmer stellt Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Auftraggeber“) für die Vertragslaufzeit den cloudbasierten E-Mail-Sicherheitsdienst InboxShield24.com – Automatisierter Anti-Spam-Dienst der KINGNETZ CYBERSECURITY (im Folgenden Auftragnehmer) zur Verfügung.
Zweck von InboxShield24.com ist die automatisierte Analyse eingehender E-Mails mittels IMAP-Schnittstelle, die Erkennung unerwünschter oder potenziell gefährlicher Nachrichten anhand KI-gestützter Muster, Keywords sowie dynamischer Black-/Whitelisten und die anschließende systemseitige Verschiebung solcher Nachrichten in den Spam-Ordner des Auftraggebers.
Der Dienst ist vollständig DSGVO-konform aufgebaut, erfolgt ausschließlich über Server innerhalb der EU und nutzt hierfür sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Eine dauerhafte Speicherung von E-Mail-Inhalten findet nicht statt.
Das Produkt InboxShield24.com enthält während des Bestehens der Vertragsbeziehung folgende Bestandteile:
Der Auftraggeber erhält Zugriff auf ein Dashboard, über das u. a. Einstellungen, Problemberichte, Keyword-Anpassungen oder Supportanfragen eingesehen werden können. Umfang und Zugriffsrechte können je nach technischem Bedarf variieren.
InboxShield24.com umfasst:
Der Auftragnehmer bemüht sich um schnellstmögliche Reaktionszeiten.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Mit Übermittlung des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von InboxShield24.com ab.
Der Vertrag beginnt am 1. des Folgemonats, indem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform zugeht. Diese gilt gleichzeitig als Dauerrechnung gemäß § 14 UStG.
Vertragsvoraussetzung ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber InboxShield24.com zunächst für einen kostenlosen Testzeitraum von 14 Kalendertagen zur Verfügung.
Während dieses Testzeitraums entstehen für den Auftraggeber keinerlei Kosten, und es werden keine Bankdaten erhoben oder verarbeitet.
Nach Ablauf des Testzeitraums erfolgt kein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag.
Ein Vertrag kommt ausschließlich dann zustande, wenn der Auftraggeber nach Ablauf des Testzeitraums aktiv und ausdrücklich einer Fortführung der Nutzung zustimmt.
Sollte der Auftraggeber nach dem Testzeitraum eine Nutzung von InboxShield24.com wünschen, wird der anschließende kostenpflichtige Vertrag individuell vereinbart. Dies umfasst insbesondere:
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nach dem Testzeitraum einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Der Auftragnehmer hat während des Testzeitraums keinen Anspruch auf Vergütung.
Die Erstlaufzeit beträgt 24 Monate.
Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich in Textform gekündigt wird.
Das freie Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 S. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:
Monatliche Gebühr
Für zusätzliche E-Mail-Postfächer, die über die im jeweiligen Tarif enthaltene Anzahl hinausgehen, fällt eine zusätzliche monatliche Vergütung an. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Bestellprozess auf der Plattform zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten Preisen.
Der Preis gilt jeweils für die Nutzung des Dienstes für die angegebene Anzahl an Postfächern innerhalb eines Accounts.
Es wird keine Einrichtungsgebühr erhoben.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird die Vergütung entsprechend angepasst.
Die monatliche Gebühr ist im Voraus fällig und wird spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats via Lastschrift eingezogen.
Der Vertrag gilt als Dauerrechnung i. S. v. § 14 UStG.
Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
InboxShield24.com gewährleistet eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von 95 %.
Wartungsarbeiten oder technische Anpassungen können zu temporären Einschränkungen führen. Diese werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit frühzeitig mitgeteilt.
Für durch höhere Gewalt oder externe Netzwerk-/Providerstörungen verursachte Ausfallzeiten haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die folgenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln:
Es werden IMAP-Zugänge durch den Auftraggeber benötigt. Diese werden entweder selbstständig von dem Auftraggeber oder auf Anfrage mit der Unterstützung des Auftragnehmers eingegeben.
Die Übermittlung erfolgt freiwillig und dient ausschließlich der technischen Prüfung im konkreten Einzelfall.
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer Störungen unverzüglich mitteilen.
Dem Auftraggeber ist insbesondere untersagt:
Da der Auftraggeber technisch keinen Zugriff auf andere Konten erhält, sind Verstöße faktisch ausgeschlossen; dennoch wird die Regel aus juristischen Gründen aufgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt:
Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von InboxShield24.com.
Sofern der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte oder Daten bereitstellt (z. B. rechtswidrige Keywords), stellt er den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen dessen, was bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
Nach Vertragsende:
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Alle Datenschutzregelungen befinden sich nicht in diesen AGB, sondern in den Datenschutzhinweisen von InboxShield24.com.
Diese enthalten insbesondere Informationen zu:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB, den Datenschutzhinweisen und einem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag vorrangig.